Was du zur AUL wissen solltest

AUL steht für „außerunterrichtliche Lernhilfe“. Diese wird derzeit ausschließlich in Hamburg gewährt. Bei der AUL handelt es sich um eine spezielle Förderung in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen, wenn alle Fördermaßnahmen in der Schule ausgeschöpft sind.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt als freiwillige Leistung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in Hamburg. Ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Finanzierung besteht nicht.

Die Behörde gewährt den AUL Therapeuten einen festgelegten Kostensatz. Die Therapeuten haben jedoch die Möglichkeit, über den BSB Stundensatz hinaus eine Zuzahlung zu erheben und diese den Eltern privat in Rechnung zu stellen. Eine Erstattung des Zuzahlungsbetrags durch die Schulbehörde findet nicht statt.

Anspruchsberechtigte

Anspruch haben alle Schülerinnen und Schüler, die

  • in Hamburg (Hauptwohnsitz) wohnen,
  • in Hamburg zur Schule gehen und
  • große Lernschwierigkeiten in den Fächern Deutsch und/oder Mathe (siehe hierzu auch weiter unten) haben.

Anwendungsbereiche

Außerunterrichtliche Fördermaßnahmen werden für folgende Bereiche gewährt:

  • Deutsch: Lesen
  • Deutsch: Lesen + Schreiben
  • Mathematik

Tatsächlich ist in Deutsch der Bereich „Schreiben“ von einer AUL-Förderung ausgeschlossen.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass sich der Bewilligungsrahmen von AUL Maßnahmen nur auf bestimmte Klassenstufen bezieht:

  • Deutsch: Klasse 3 – 6
  • Mathematik: Klasse 2 – 4

Ermittlung des AUL Förderbedarfs

Aufgrund bestimmter Verdachtsmomente führt die Schule vor Ort einen Schulleistungstest durch. Abhängig vom

  • Testverfahren sowie vom
  • Schulfach (Mathe, Deutsch)

sind bestimmte Grenzwerte, die sogenannten Prozentränge, definiert. Liegt das Testergebnis unterhalb des jeweiligen Prozentrangs, führt die Schule – falls noch nicht geschehen – einen Intelligenztest durch um auszuschließen, dass nicht doch zum Beispiel ein Anspruch auf einen sonderpädagogischen Förderstatus besteht.

Antragsstellung

Nachdem die schulischen Ergebnisse vorliegen, stellen die Eltern bei der Schule schriftlich einen Antrag auf eine AUL-Fördermaßnahme. Die Schule reicht diesen Antrag an das Regionale Bildungs- und Beratungszentraum (ReBBZ) weiter, das den Antrag nochmals validiert. Von hieraus wird der Antrag an die Schulbehörde weitergeleitet, wo er ebenfalls noch einmal einer Prüfung unterzogen wird, bevor die endgültige Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung erfolgt.

Sollten aus Sicht der Schulbehörde oder des ReBBZ Unstimmigkeiten bestehen, so wird der Schüler vom ReBBZ nachgetestet.

Ganz wichtig für die Eltern ist bei Antragsstellung, dass sie hier bereits ihren Wunschtherapeuten für die spätere Förderung angeben. Insofern sollte man sich frühzeitig mit dem Therapeuten in Verbindung setzen, um nach freien Therapieplätzen zu fragen und sich einen Platz zu reservieren. Kennt man keinen AUL-Therapeuten, dann kann hier sicher auch die Schulbehörde mit Adressen anerkannter Therapeuten weiterhelfen.

Umfang einer AUL-Bewilligung

Es werden grundsätzlich 30 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr genehmigt. Sollte das Jahr schon recht weit fortgeschritten und somit absehbar sein, dass die 30 Unterrichtsstunden in dem Kalenderjahr nicht mehr in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können, so können die Stunden mit einem Sonderantrag ins Folgejahr übertragen werden.

Sind die Stunden aufgebraucht, so kann jederzeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Hinsichtlich der Anzahl der Verlängerungsanträge gibt es keine Begrenzung. Zu beachten ist jedoch:

  • Sollte der Schüler die Klassenstufengrenze für die Bewilligung einer AUL erreicht haben, werden keine weiteren Stunden gefördert. Auch dann nicht, wenn die Stunden aus dem aktuell genehmigten Antrag noch nicht aufgebraucht sein sollten.
  • Der zuständige Lerntherapeut für die AUL-Fördermaßnahme muss als Grundlage für einen Verlängerungsantrag einen Bericht bei der Schulbehörde einreichen, in dem er über die erfolgten Maßnahmen und die erzielten Fortschritte Rückmeldung gibt und seine Einschätzung mitteilt, inwieweit eine Verlängerung der Fördermaßnahme aus seiner Sicht sinnvoll ist.

Wer darf eine AUL durchführen?

Es dürfen ausschließlich von der Hamburger Schulbehörde anerkannte Lerntherapeuten und Lerntherapeutinnen die AUL-Förderung übernehmen, auch wenn die Förderung an der Schule stattfinden soll.

Einzel- oder Gruppenförderung?

Die AUL-Maßnahme ist grundsätzlich als eine Kleingruppenförderung mit 2 Personen angedacht. Jedoch werden auch auf Antrag Einzelsettings unterstützt.

Wöchentliche Stundenanzahl

Die Anzahl der wöchentlichen Förderstunden ist auf maximal 2 Stunden / Schulwoche begrenzt. Häufig findet eine AUL 1x die Woche statt.

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