Nachdem die schulischen Ergebnisse vorliegen, stellen die Eltern bei der Schule schriftlich einen Antrag auf eine AUL-Fördermaßnahme. Die Schule reicht diesen Antrag an das Regionale Bildungs- und Beratungszentraum (ReBBZ) weiter, das den Antrag nochmals validiert. Von hieraus wird der Antrag an die Schulbehörde weitergeleitet, wo er ebenfalls noch einmal einer Prüfung unterzogen wird, bevor die endgültige Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung erfolgt.
Sollten aus Sicht der Schulbehörde oder des ReBBZ Unstimmigkeiten bestehen, so wird der Schüler vom ReBBZ nachgetestet.
Ganz wichtig für die Eltern ist bei Antragsstellung, dass sie hier bereits ihren Wunschtherapeuten für die spätere Förderung angeben. Insofern sollte man sich frühzeitig mit dem Therapeuten in Verbindung setzen, um nach freien Therapieplätzen zu fragen und sich einen Platz zu reservieren. Kennt man keinen AUL-Therapeuten, dann kann hier sicher auch die Schulbehörde mit Adressen anerkannter Therapeuten weiterhelfen.